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PSD2 : apoBank

Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurde durch die Europäische Kommission eine einheitliche Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der Europäischen Union eingeführt. Dadurch sind Banken dazu verpflichtet, ihre Systeme für Anfragen von Dritten (Third Party Provider = TPP) mit Hilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen, wie z. B. das Einleiten von Zahlungen oder den Abruf von Kontoinformationen.

Die produktive XS2A-Schnittstelle steht für alle zugelassenen TPPs mit gültigem PSD2-Zertifikat offiziell seit dem 26.6.2023 unter folgender URL zur Verfügung:

psd2.bvxs2a.de/apobank

Der BV hat die Schnittstelle gemäß Anforderungen der BaFin aktualisiert und stellt seinen Kunden die Berlin Group Version 1.3.12 zur Verfügung. Die entsprechende Berlin Group YAML 1.3.12 und die Implementer Options werden unten zum Download bereitgestellt.

14.04.2026

In den folgenden Zeiträumen führt die apoBank ein Update der Instant-Payment-Systeme durch. Während der Wartungsfenster kann es zeitweise zu Einschränkungen bei der Übermittlung oder Verarbeitung von Zahlungen kommen.

Wartungszeiten:

  • 03.07.2026, 22:00 Uhr – 04.07.2026, 08:00 Uhr
  • 28.08.2026, 22:00 Uhr – 29.08.2026, 08:00 Uhr
  • 04.09.2026, 22:00 Uhr – 05.09.2026, 08:00 Uhr
  • 13.11.2026, 22:00 Uhr – 14.11.2026, 08:00 Uhr
  • 11.12.2026, 22:00 Uhr – 12.12.2026, 08:00 Uhr
     

Die Verfügbarkeit und die Performance zum eBanking finden sie unter
https://www.apobank.de/service/sicherheit/sicherer-umgang-im-online-und-mobile-banking/psd2